Verbrennungstiefe und Verbrennungsfläche sowie Begleiterkrankungen und -verletzungen bestimmen die Indikation zur Verlegung in ein Schwerbrandverletztenzentrum. Verbrennungen bis Grad 2a werden konservativ behandelt. Dabei sind die Prinzipien der modernen feuchten Wundversorgung anzuwenden. Insbesondere Hydrofaserverbände haben sich bewährt. Verbrennungen ab Grad 2b werden in der Regel operativ versorgt. Narben sind lebenslang durch geeignete Externa zu pflegen und zu beobachten. Bei ausgedehnten Verbrennungen bzw. Verbrennungen an exponierten Körperstellen ist eine weitreichende Therapie im Sinne einer psychologischen Begleitung und schrittweisen sozialen Wiedereingliederung notwendig.