Das Interesse an der medizinischen Anwendung von Cannabinoiden ist aufgrund der breiten Einsatzmöglichkeiten und zahlreicher Berichte über erfolgreiche Behandlungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Seit 1. August 2022 können auch THC-haltige Cannabisarzneimittel von Ärzten ohne Bewilligung des BAG verschrieben werden, der Einsatz von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken bleibt hingegen verboten.