Die Nationale Koordination Seltene Krankheiten (kosek) hat 2021 drei neue schweizerische Zentren zur Abklärung von Patienten mit unklarer Diagnose und komplexen Verläufen anerkannt. Die Zuweisung erfolgt über behandelnde Ärzte, Kostenträger sind in aller Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Patienten, bei welchen bisherige Abklärungen nicht zielführend waren, sollen so innerhalb einer vernetzten Struktur interdisziplinären Abklärungsmöglichkeiten zugeführt werden und bestenfalls Zugang zu diagnosespezifischer personalisierter Behandlung erhalten.