Für die nicht-hormonelle Behandlung menopausaler Hitzewallungen sind in der Schweiz seit Kurzem zwei Substanzen einer neuen Klasse zugelassen. Das verändert die Beratung, macht aber das übrige Spektrum nicht überflüssig, und es hebt auch nicht die Regel auf, die der schweizerische Expertenbrief zum Thema an den Anfang stellt: Eine signifikante Reduktion von Hitzewallungen ist nicht gleichbedeutend mit Symptomfreiheit [1].
Autoren
- Jens Dehn
Publikation
- GYNÄKOLOGIE PRAXIS
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