Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 2 Abs. 3 BV), sorgt die Schweizerische Eidgenossenschaft für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter ihren Bürgern. Die Schweiz weist international ein vorbildliches Gesundheitssystem aus, was einer gerechten Verteilung der Chancen auf eine gute Gesundheit zuträglich ist. Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein gesundheitspolitisches Leitziel und bedeutet, dass möglichst alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung, Erhaltung und, falls nötig, Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben. Doch ist dem auch so?
Publikation
- InFo ONKOLOGIE & HÄMATOLOGIE
- GASTROENTEROLOGIE PRAXIS
Related Topics
Dir könnte auch gefallen
- Proteine in der Wundheilung
Führen spezielle Aminosäuren zum Erfolg?
- Fallbeispiel
Autosomal-rezessive polyzystische Nierenerkrankung: atypischer Phänotyp
- Aktuelle Evidenz, Risikoklassen und neue Beratungsoptionen
Hormonelle Kontrazeption und kardiovaskuläres Risiko
- Akute Otitis media: selbstlimitierender Verlauf vs. «Red Flags»
In welchen Fällen sind Antibiotika erforderlich?
- Prurigo nodularis: evidenzbasierte Behandlung
Zielgerichtete Therapieoptionen auf dem Vormarsch
- Seltene Epilepsie-Syndrome
Erkennen und Managen
- MACE-Risiko, Herzinsuffizienzinzidenz und Gesamtmortalität
Das metabolische Syndrom als kardiovaskulärer Risikofaktor
- Glaukom im höheren Lebensalter: Progredienz verlangsamen