Zum 1. Januar 2026 erweiterte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kostenübernahme für die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) wie Dexcom G7: Auch Patienten mit Basal-Insulintherapie können nun von einer dauerhaften Versorgung profitieren, wenn der HbA1c vor der CGM-Nutzung gleich oder höher als 8 % liegt.1 Die Entscheidung unterstützt Erkenntnisse aus Studien, die zeigen, dass Glukosesensoren bei Typ-2-Diabetes das Diabetesmanagement verbessert.*, 2-4
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