In der Schweiz zählen Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft. Per 1. Oktober 2022 ist die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft getreten, wobei es auch einige interessante und wichtige Neuerungen für den Bereich Wundversorgung darunter hat.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
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