Die Behandlung erwachsener Patienten mit 5q-assoziierter spinaler Muskelatrophie Typ II und III mit Nusinersen wird in der Schweiz per 1. Juli 2020 vergütet. Die Kostenübernahme erfolgt über die Spezialistätenliste (SL) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dies ist für Betroffene eine grosse Erleichterung, bisher war ein ärztlicher Antrag auf Vergütung im Einzelfall die einzige Möglichkeit für eine Erstattung.