Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 2 Abs. 3 BV), sorgt die Schweizerische Eidgenossenschaft für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter ihren Bürgern. Die Schweiz weist international ein vorbildliches Gesundheitssystem aus, was einer gerechten Verteilung der Chancen auf eine gute Gesundheit zuträglich ist. Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein gesundheitspolitisches Leitziel und bedeutet, dass möglichst alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung, Erhaltung und, falls nötig, Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben. Doch ist dem auch so?
Publikation
- InFo ONKOLOGIE & HÄMATOLOGIE
- GASTROENTEROLOGIE PRAXIS
Related Topics
Dir könnte auch gefallen
- IMCAS Refresher: Aging Sciences/Plastische Chirurgie
Trends in der ästhetischen und regenerativen Medizin
- Pelargonium sidoides
Scoping-Review beleuchtet das facettenreiche Wirkspektrum
- Neue Evidenz zu Genetik, Pathophysiologie und klinischer Bedeutung
Migräne mit und ohne Aura – zwei unterschiedliche Entitäten?
- Prävention von Hautkrebs
UV-Schutz und Hautkrebs-Screening – Update 2025
- Kasuistik: L.-pneumophila-Pneumonie
Negative Testergebnisse – aber fehlende Alternativdiagnosen
- Klinische Fallberichte und Implikationen für die hausärztliche Versorgung
Magnesiumdefizienz und dilatative Kardiomyopathie im peripartalen Kontext
- SID Annual Meeting: Highlights
Update zu entzündlichen Dermatosen – eine geballte Ladung Innovationskraft
- Fallserie