Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 2 Abs. 3 BV), sorgt die Schweizerische Eidgenossenschaft für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter ihren Bürgern. Die Schweiz weist international ein vorbildliches Gesundheitssystem aus, was einer gerechten Verteilung der Chancen auf eine gute Gesundheit zuträglich ist. Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein gesundheitspolitisches Leitziel und bedeutet, dass möglichst alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung, Erhaltung und, falls nötig, Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben. Doch ist dem auch so?
Publikation
- InFo ONKOLOGIE & HÄMATOLOGIE
- GASTROENTEROLOGIE PRAXIS
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