In circa der Hälfte der Patienten mit einem venös-thromboembolischen Ereignis (VTE) lässt sich mit einer entsprechenden gerinnungsphysiologischen Abklärung eine thrombophile Diathese finden. Nicht bei jedem VTE ist eine Gerinnungsabklärung zwingend oder sinnvoll – generell kann von einer sinnvollen Abklärung dann gesprochen werden, wenn das (potenzielle) Ergebnis im konkreten Fall einen Einfluss auf die Indikationsstellung bzw. die Behandlungsdauer oder -intensität hat. Ausserdem kann in spezifischen Patientensituationen die aus der Thrombophilieabklärung gewonnene Zusatzinformation im Management des Patienten hilfreich sein. Die Autoren plädieren deshalb für eine individuelle und situationsspezifische Indikationsstellung zur Gerinnungsabklärung.