An eine Angststörung sollte man bei früheren Angststörungen, somatischen Angstsymptomen, neueren traumatischen Erfahrungen oder bei Vermeidung sozialer Situationen denken. Das Assessment von Angststörungen sollte Art, Dauer, Symptomschwere und funktionale Beeinträchtigung umfassen. Zusätzlich sollte das Vorliegen von Einfluss- und Risikofaktoren abgeklärt werden. Unabhängig der Erkrankung fordert NICE, dass die am wenigsten einschneidende, aber effektivste Therapie angeboten wird. Somit ist die evidenzbasierte Psychotherapie bei Angststörungen die Therapie erster Wahl. Die deutschen Richtlinien erlauben bei gleichwertiger Evidenz für Psycho- und Pharmakotherapie sowie für die Kombination beider Verfahren einen individuellen Behandlungsplan gemäss Patientenpräferenz, vorangegangenen Behandlungsversuchen, Schweregrad, Komorbidität, Substanzgebrauch und Suizidrisiko. Das Ansprechen auf die Therapie sollte während jeder Sitzung evaluiert und dokumentiert werden.