Eine rasche interdisziplinäre Beratung bei Diagnosestellung eines Malignoms ist zwingend und ermöglicht den Betroffenen «informed decision making». Die Fertilitätsprotektion darf die Prognose nicht verschlechtern. Eine versäumte Information kann Haftpflichtfolgen haben. Bei benignen Erkrankungen aus dem hämatologischen, rheumatologischen und gynäkologischen Formenkreis gilt es, an die Reduktion der ovariellen Reserve zu denken. Auch bei mittlerem oder kleinem Risiko für eine Schädigung der Ovarien ist mit einer Verkürzung der fertilen Lebensphase von bis zu zehn Jahren zu rechnen. Nach gonadotoxischer Therapie im Kindesalter muss bei der jungen Frau die Fertilitätsreserve überprüft werden. Eine Kryokonservierung von Oozyten zu diesem Zeitpunkt kann eine spätere Erfüllung des Kinderwunsches ermöglichen.