Nach einem Schlaganfall kann die Fahreignung beeinträchtigt sein. Patienten müssen ihre körperliche und geistige Eignung deshalb von Spezialisten überprüfen lassen. Eine umfassende Abklärung im Sinne eines 4-Stufen-Modells ist sinnvoll: Neurologische Untersuchung, neuro- und verkehrspsychologische Testverfahren sowie Fahrten mit einem Fahrsimulator oder, wo indiziert, mit einem Klinikfahrlehrer. Wenn der 4-Stufen-Plan keine klare Entscheidung bringt, kann die Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt nötig werden. Diese erfolgt mit einem Experte vom Strassenverkehrsamt und evtl. einem Verkehrsmediziner oder Verkehrspsychologen. Fahreignungsbeurteilungen von Hausärzten in Zusammenarbeit mit einem Fahrlehrer sind nicht zielführen, da der Fahrlehrer nicht die Rolle eines Sachverständigen einnehmen kann.