Die flugmedizinischen Untersuchungen von Piloten und Pilotenkandidaten in der Schweiz richten sich nach den Vorgaben der EASA (European Aviation Safety Agency); es handelt sich dabei um EU-Recht [1–3]. Die Entscheidung bezüglich Flugtauglichkeit obliegt den Fliegerärzten (Aeromedical Examiner, AME), die den Entscheid in Zusammenarbeit mit den Experten und der flugmedizinischen Sektion des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) fällen. Neben der uneingeschränkten Flugtauglichkeit und der Fluguntauglichkeit gibt es auch Kategorien von Flugtauglichkeit mit Einschränkung, die wichtigsten zwei sind: «operational multi-pilot limitation» (OML) für Class 1-Piloten und «operational safety pilot limitation» (OSL) für Class 2-Piloten [1,2]. Seit Juni 2012 dürfen neu Piloten mit einer Antikoagulation mit Vitamin K-Antagonisten und seit Kurzem auch bei Verwendung von NOAC (neue orale Antikoagulanzien) flugtauglich mit einer OML- bzw. OSL-Limitierung deklariert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind [3].