Patienten mit erhöhten TSH-Werten sind unter Beachtung der jeweiligen Referenznormwertebereiche und der Berücksichtigung intra- und interindividueller Variabilität auf eine mögliche Schilddrüsenunterfunktion abzuklären. Bei Patienten mit behandlungsbedürftiger Hypothyreose befürworten aktuelle Leitlinien den Einsatz von Levothyroxin als Mittel der Wahl. In klinischen Studien zeigte sich mehrheitlich keine Überlegenheit der Kombinationstherapie von T3 und T4 gegenüber der L-Thyroxin-Monotherapie.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
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