In den letzten Jahren hat sich die Behandlung von Thrombosepatienten immer mehr in den ambulanten Bereich verlagert. Unter der Voraussetzung, dass eine gesicherte Diagnose und die Applikation von Antikoagulanzien in der jeweils richtigen Dosierung gewährleistet werden kann, ist dies vielfach sinnvoll. Es gibt aber Fälle, bei welchen eine stationäre Zuweisung und Behandlung erforderlich ist, wie beispielsweise bei ausgedehnter Becken-Beinvenenthrombose, bei schwerer venöser Stauungssymptomatik und in einigen weiteren klinischen Situationen.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
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