Die Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer erwies sich in den letzten Jahren zunehmend als schwierig. Um sie langfristig zu sichern, hat der Bundesrat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in Kraft gesetzt. Somit kann die Suva ab dem 1.1.26 zur Finanzierung beitragen, was bisher mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich war. Wird bei Patienten eine berufsbedingte Asbesterkrankung festgestellt, muss die Unfallversicherung des damaligen Arbeitgebers informiert werden.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
Related Topics
Dir könnte auch gefallen
- Therapie von Pankreatiden: aktuelle Studiendaten
Wie kann das Nutzen-Risiko-Profil verbessert werden?
- Prurigo und PN
Antientzündliche juckreizstillende Therapie verbessert die Lebensqualität
- Pathophysiologie, klinische Bedeutung und therapeutische Konsequenzen
Eosinophile bei Asthma
- Urothelkarzinom
Perioperative Innovationen und organerhaltende Strategien
- Künstliche Intelligenz
Dr. ChatGPT: Grosse Sprachmodelle im Klinikalltag
- GLA:D®-Progamm bei Rückenschmerzpatienten
Weniger Konsultationen und Reduktion des Schmerzmittelgebrauchs
- Ernährung bei Typ-2-Diabetes
Nicht so tolle Knolle
- Vom Symptom zur Diagnose