Die Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer erwies sich in den letzten Jahren zunehmend als schwierig. Um sie langfristig zu sichern, hat der Bundesrat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in Kraft gesetzt. Somit kann die Suva ab dem 1.1.26 zur Finanzierung beitragen, was bisher mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich war. Wird bei Patienten eine berufsbedingte Asbesterkrankung festgestellt, muss die Unfallversicherung des damaligen Arbeitgebers informiert werden.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
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