Nach Artikel 9 des Transplantationsgesetzes ist ein Mensch tot, wenn die Funktion des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen ist. Die Diagnose Hirntod kann grundsätzlich nur dann gestellt werden, wenn eine akute Hirnschädigung vorliegt. Andere Störungen sind als Ursache oder wesentliche Teilursache des klinischen Befunds sicher auszuschliessen. Die Hirntod-Diagnose wird in der Regel rein klinisch durch die Untersuchung von zwei Ärzten nach dem Vier-Augen-Prinzip gestellt, wobei einer der Ärzte nicht direkt in die Betreuung des Patienten involviert sein darf und beide eine Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Hirntod-Diagnostik vorweisen müssen. Für den Ablauf der Hirntod-Diagnostik ist es von Bedeutung, ob eine primäre oder eine sekundäre Hirnschädigung durch einen anhaltenden Kreislaufstillstand vorliegt.