Versicherungsleistungen müssen letztlich vom Rechtsanwender binär entschieden werden. Entweder werden solche Leistungen ausgerichtet oder sie werden verneint. Im Vergleich dazu ist das medizinische Denken weniger eine Frage des Ja/Nein, sondern der Dimension. Schwierigkeiten zwischen beiden Feldern ergeben sich immer dann, wenn die Kluft zwischen dem naturwissenschaftlichen Wissensstand und den juristischen Krankheitskonzepten besonders gross ist. Dieser Artikel beleuchtet dieses Spannungsfeld anhand dreier ausgewählter psychischer Erkrankungen.