In den im vergangenen Jahr veröffentlichten Lyon-Konsensus-Beschluss sind einige wichtige Neuerungen eingeflossen. Die Kriterien für die Sicherung der GERD-Diagnose und die Ausschlusskriterien wurden leicht modifiziert. Zur Frage, in welchen Fällen eine Abklärung auf das Vorliegen einer Barrett-Metaplasie oder eines ösophagealen Adenokarzinoms sinnvoll ist, gibt es in internationalen Leitlinien leicht voneinander abweichende Empfehlungen.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
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