In der Schweiz zählen Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft. Per 1. Oktober 2022 ist die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft getreten, wobei es auch einige interessante und wichtige Neuerungen für den Bereich Wundversorgung darunter hat.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
Dir könnte auch gefallen
- Präzisionstherapie
Gezielte MET-Hemmung nach Progress unter Osimertinib
- Chronischer Husten
Differenzialdiagnostische Detektivarbeit und probatorische Therapien
- Krebserkrankungen in Europa: Fakten und Analysen
Neuer Health Policy Report erschienen
- Diabetes mellitus
Therapie der Komorbiditäten bei älteren Menschen
- Glomerulonephritiden: IgA-Nephropathie
Pathogenesebasierte und nephroprotektive Therapieansätze
- Lavendelöl-Präparat: Langzeitanwendung und Einsatz bei Jugendlichen
Neue Datenbankanalyse schliesst wichtige Wissenslücken
- Chronifizierte muskuloskelettale Schmerzen
Wie kann der Einsatz von Analgetika in einer multimodalen Therapie optimiert werden?
- Postmenopausale Osteoporose: langfristige Therapiekonzepte