In der Schweiz zählen Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft. Per 1. Oktober 2022 ist die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft getreten, wobei es auch einige interessante und wichtige Neuerungen für den Bereich Wundversorgung darunter hat.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
Dir könnte auch gefallen
- Atopische Dermatitis als Türöffner für atopische Kaskade?
AD-Trajektorien: Zusammenschau aktueller Erkenntnisse
- Neue Evidenz zu Deszensus, Harninkontinenz und der Zukunft der Rekonstruktion
Urogynäkologie und Beckenbodenchirurgie 2026
- Proteine in der Wundheilung
Führen spezielle Aminosäuren zum Erfolg?
- Fallbeispiel
Autosomal-rezessive polyzystische Nierenerkrankung: atypischer Phänotyp
- Aktuelle Evidenz, Risikoklassen und neue Beratungsoptionen
Hormonelle Kontrazeption und kardiovaskuläres Risiko
- Akute Otitis media: selbstlimitierender Verlauf vs. «Red Flags»
In welchen Fällen sind Antibiotika erforderlich?
- Prurigo nodularis: evidenzbasierte Behandlung
Zielgerichtete Therapieoptionen auf dem Vormarsch
- Seltene Epilepsie-Syndrome