In der Schweiz zählen Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft. Per 1. Oktober 2022 ist die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft getreten, wobei es auch einige interessante und wichtige Neuerungen für den Bereich Wundversorgung darunter hat.
Autoren
- Mirjam Peter, M.Sc.
Publikation
- HAUSARZT PRAXIS
Dir könnte auch gefallen
- Multiples Myelom
DREAMM-7: Belamaf plus Bortezomib und Dexamethason toppt Vergleichstherapie
- COPD
Bessere Outcomes durch Patientenedukation und integrierte Versorgung
- Interview
«Wearables werden als Hilfsmittel zunehmend akzeptiert»
- Exogen-allergische Alveolitis
Erstmals Empfehlungen zur Therapie
- Sponsored Content: Überzeugende Real-World-Daten
Mepolizumab senkt die Exazerbationsrate bei schwerem Asthma (SA)* über Typ-2-Biomarkern hinweg
- Nierenkrebs
Urintest könnte Anzahl postoperativer Nierenkrebs-Scans halbieren
- Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)
Morbus Crohn: Step-up- oder Top-down-Therapie?
- Evidenz, Potenziale und Grenzen